Der akademische Senat
Der akademische Senat besteht aus 12 Professor*innen, je 4 akad. Mitarbeiter*innen und Studierenden und 2 sonstigen Mitarbeiter*innen. Der Senat tagt monatlich und beschäftigt sich so gut wie mit allem, was an der Universität passiert: Berufungen, Ordnungen und Satzungen, Änderung und Einrichtung von Studiengängen, Verleihung von Lehrbefugnissen, Ausarbeitung eines Hochschulentwicklungsplanes, ... . Um diese Arbeit leisten zu können gönnt sich der Senat vier Kommissionen, in denen auch Nicht-Senator*innen mitarbeiten. Die studentischen Senator*innen werden jährlich neu gewählt.
Mehr Informationen auf der Seite des Senats:
https://www.uni-rostock.de/universitaet/organisation/gremien/akademischer-senat-1/